Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Aufnahme von Katzen im Katzenstadl in Biburg
- Behandlung
Wir verpflichten uns, die bei uns aufgenommenen Tiere so unterzubringen, zu verpflegen und zu behandeln, wie es das Tierschutzgesetzt fordert.
Die Katzen werden in Gruppenhaltung betreut und Versorgt. Vorteile und Risiken sind
bekannt.
- Aufnahme Voraussetzungen
Es werden nur kastrierte Tiere aufgenommen, außer es handelt sich um Jungtiere, die das Alter für eine Kastration noch nicht erreicht haben. (Geschlechtsreife 5-6 Monate)
Zur Pension werden nur Katzen aufgenommen, die gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut und Leukose geimpft sind. Die letzte Impfung darf nicht länger als 11 Monate zurückliegen. Wenn die Katze nicht regelmäßig (alle 12 Monate) geimpft wurde, muss die letzte Impfung spätestens 4 Wochen vor Pensionsantritt erfolgt sein. Die Impfausweise müssen bei Pensionsantritt vorgelegt werden.
Das Tier muss eine Woche vor der Aufnahme entwurmt und gegen Flöhe behandelt werden. Sollte dies in Ausnahmefällen vorher nicht möglich sein, wird das Tier bei Aufnahme behandelt und drei Tage separiert von den anderen Tieren gehalten.
- Infektion und Entlaufen
Eine Haftung für das Auftreten von Infektionskrankheiten, wie z. B. Katzenschnupfen und Katzenseuche) sowie für die Folgen des Entlaufens eines Tieres ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf den ansteckenden Katzenschnupfen (Virale Rhinitis).
- Einverständniserklärung
Der Tierhalter erklärt sich, auch zugleich für den Eigentümer, damit einverstanden dass, bei einer Infektion oder behandlungsbedürftigen Krankheit auch ohne besonderen Auftrag auf seine Kosten behandelt wird, schmerzlos eingeschläfert wird, sobald festgestellt ist, dass es unheilbar krank ist und ein Weiterleben für das Tier eine Qual wäre. Für mitgebrachte persönliche Dinge keine Haftung übernommen wird.
- Anzeigepflicht
Der Eigentümer ist verpflichtet über die Eigenarten und Besonderheiten seines Tieres Mitteilung zu machen. Dies gilt insbesondere für Verhaltensauffälligkeiten und Futtermittelunverträglichkeiten
- Einstellung und Abholung
Die Einstellung und Abholung erfolgt nach Vereinbarung. Wird die Katze nicht spätestens am 8. Tag nach Ablauf der vereinbarten Unterbringungszeit abgeholt und ist bis zu diesem Zeitpunkt auch keine weitere Nachricht eingetroffen, wann das Tier abgeholt wird, so ist der Tierhalter verpflichtet, den Preis für Unterbringung und für etwaige Behandlungskosten bis zu diesem Zeitpunkt zu tragen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, über das Tier nach eigenem Ermessen zu verfügen, insbesondere es auch im Namen des Eigentümers Dritten zu übereignen, ohne dass seitens des Tierhalters oder Eigentümers ein Anspruch auf Auskunft über den Verbleib oder ein Anspruch auf Vergütung besteht.
- Preis und Bezahlung
Katze:
9,00 € pro Tag
Jede weitere Katze
6,00 € pro Tag
Futteraufschlag für Normalfutter
1,00 € pro Tag
Wir verfüttern Nass- und Trockenfutter. Medizinisches Futter muss bereitgestellt werden.